Schornsteinfegerarbeiten
Kehren, Prüfen & Messen
Damit Ihre Feuerstätte sicher, sauber und effizient arbeitet – nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten teilen sich in zwei Bereiche:
1. Hoheitliche Tätigkeiten
Diese Arbeiten erledigt ausschließlich Ihr zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger – er meldet sich automatisch bei Ihnen.
- Abnahme von Feuerungsanlagen: Neue oder ausgetauschte Feuerstätten und Schornsteine werden auf Betriebs- und Brandsicherheit geprüft.
- Feuerstättenschau: Zweimal in sieben Jahren wird die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Anlage überprüft.
- Feuerstättenbescheid: Er legt fest, welche Kehr- und Prüfarbeiten in welchem Zeitraum durchzuführen sind.
2. Freie Tätigkeiten
Für die fristgerechte Ausführung der Arbeiten aus dem Feuerstättenbescheid sind Sie als Eigentümer selbst verantwortlich. Beauftragen können Sie jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb – gern uns:
- Reinigen und Überprüfen von Schornsteinen, Abgasleitungen, Räucheranlagen und Backöfen sowie von Verbrennungsluft- und Abluftanlagen
- Abgaswegeüberprüfung an Öl- und Gasfeuerungsanlagen
- Emissionsmessungen an Öl-, Gas- und Festbrennstofffeuerungen
Freiwillige Leistungen
Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist: Verbrennungsrückstände mindern den Wirkungsgrad und können zu Störungen und Schäden führen. Wir reinigen für Sie:
- Kaminöfen und Kachelöfen
- Feststoffherde
- Rauchrohre
- Heizkessel mit Öl- und Holzfeuerung
Fragen? Wir helfen gern.
Rufen Sie uns an oder fordern Sie einfach einen Rückruf an.